Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.06.2003 - 11 WF 66/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5289
OLG Hamm, 27.06.2003 - 11 WF 66/03 (https://dejure.org/2003,5289)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.2003 - 11 WF 66/03 (https://dejure.org/2003,5289)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 11 WF 66/03 (https://dejure.org/2003,5289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der Kosten des Umgangs mit dem Kind bei getrennt lebenden Ehegatten; Anspruch des Umgangsberechtigten auf Beteiligung an Fahrtkosten für Wochenendbesuche gegenüber dem betreuenden Elternteil; Kosten des Umgangsrechts als Teil des notwendigen Lebensunterhalts

  • Judicialis

    BGB § 1684 Abs. 3; ; BSHG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684 Abs. 3; BSHG § 22
    Beteiligung des betreuenden Elternteils an den Kosten, die durch die Ausübung des Umgangsrechts entstehen, nur in Ausnahmefällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umgangsrecht - Umgangsberechtigter hat nach Umzug keinen Anspruch auf Beteiligung an den Fahrtkosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 560
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 20.06.1991 - 2 UF 92/91

    Umgangskosten; Kosten; Anfahrt; Umgang; Unterhaltspflichtiger

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2003 - 11 WF 66/03
    In Ausnahmefällen kann der Umgangsberechtigte die Berücksichtigung der durch den Umgang entstehenden Kosten bei der Festsetzung seiner Unterhaltszahlungen für das Kind verlangen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1992, S. 58; Kammergericht, FamRZ 1998, S. 1386).
  • KG, 11.12.1997 - 19 UF 272/97
    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2003 - 11 WF 66/03
    In Ausnahmefällen kann der Umgangsberechtigte die Berücksichtigung der durch den Umgang entstehenden Kosten bei der Festsetzung seiner Unterhaltszahlungen für das Kind verlangen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1992, S. 58; Kammergericht, FamRZ 1998, S. 1386).
  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 4 WF 30/05

    Voraussetzungen für die Festsetzung von Zwangsmitteln

    b) Die Bestellung eines Umgangspflegers als Ergänzungspfleger für den Bereich des Umgangs kommt nur unter den Voraussetzungen und nach Maßgabe des § 1666 BGB in Betracht (vgl. OLG Celle, JAmt 2004, 150; Palandt-Diederichsen, BGB, 64. Auflage, Rnr. 28 zu § 1684 BGB).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 3 U 186/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2236
OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 3 U 186/02 (https://dejure.org/2003,2236)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.07.2003 - 3 U 186/02 (https://dejure.org/2003,2236)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 3 U 186/02 (https://dejure.org/2003,2236)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 UAbs 2 Buchst e AKB, § 61 VVG
    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls bei Benutzung von Sommerreifen während des Winterurlaubs in einer Bergregion

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Kaskoversicherungsschutzes; Unfall eines mit Sommerreifen ausgestatteten Fahrzeugs, auf dessen Hinterreifen für diese Reifenart nicht zugelassene Schneeketten montiert waren- ; Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadensfalles; Grobe Fahrlässigkeit als ...

  • versicherung-recht.de

    § 61 VVG a. F.

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    VVG § 619

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 II e; VVG § 61
    Fahren mit Sommerreifen im Winter kann grob fahrlässig sein

  • RA Kotz

    Sommerreifennutzung im Winterurlaub

  • rechtsportal.de

    VVG § 619
    Kein Kaskoversicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keinen Kaskoversicherungsschutz genießt, wer im Winter in Arosa/Schweiz mit seinem mit Sommerreifen ausgestatteten Fahrzeug nebst auf den Hinterreifen montierten - für die Reifenart nicht zugelassenen - Schneeketten ins Rutschen gerät

  • IWW (Kurzinformation)

    Besteuerung der privaten Pkw-Nutzung - Sind Winterreifen Sonderausstattung?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sommerreifen im Winter - Kaskoschutz weg!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Schneeketten auf Sommerreifen unterwegs - In hoch gelegenem Schweizer Wintersportort ist das grob fahrlässig

  • ra-felsmann.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kaskoversicherung - Versicherungsschutz mit Sommerreifen im Winter

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz ohne Winterreifen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sommerreifen mit Schneeketten - Haftung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sommerreifen im Winterurlaub grob fahrlässig - Vollkaskoversicherung muss für den Schaden nicht aufkommen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Kasko: Fahrlässigkeit - In der Regel keine Pflicht zu Winterreifen auf Schnee

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1260
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Braunschweig, 10.07.1996 - 3 U 225/95

    Fahrlässigkeit; Autobahn; Fahrbahn; Schleudern; Geschwindigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 3 U 186/02
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige nicht beachtet wird, was im konkreten Fall jedem Verkehrsteilnehmer hätte einleuchten müssen (OLG Braunschweig in Versicherungsrecht 1997, Seite 182 mit weiteren Nachweisen).
  • AG Papenburg, 10.03.2016 - 20 C 322/15

    Vollkaskoversicherung - Verkehrsunfall durch Benutzung von Sommerreifen im Winter

    Neben einem objektiv grob verkehrswidrigen Verhalten setzt sie subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden voraus (OLG Braunschweig, VersR 1997, 182; OLG Frankfurt, VersR 2004, 1260; LG Hamburg, DAR 2010, 473).
  • LG Hamburg, 02.07.2010 - 331 S 137/09

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls bei

    Sie setzt neben einem objektiv verkehrswidrigen Verhalten subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden voraus (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2004, 1260 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.10.2003 - 27 U 85/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3151
OLG Hamm, 28.10.2003 - 27 U 85/03 (https://dejure.org/2003,3151)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.2003 - 27 U 85/03 (https://dejure.org/2003,3151)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 27 U 85/03 (https://dejure.org/2003,3151)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 135 InsO

  • Wolters Kluwer

    Unwiderlegliche Vermutung für kapitalersetzenden Charakter eines Darlehens innerhalb der Jahresfrist bei Insolvenzantrag; Vermutung für Eigenkapitalerseztende Darlehen bei Insolvenzantrag; Vermutung alleine an die Kapital ersetzende Funktion im Zeitpunkt der Hergabe des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1153
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 14/84

    Fortgeltung der Regeln zu Eigenkapitalersatz nach Einführung der §§ 32a, 32b

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2003 - 27 U 85/03
    Er meint, es komme auf die von der Beklagten dargelegte wirtschaftliche Entwicklung der Schuldnerin nicht an, weil die Jahresfrist der §§ 32 a GmbHG, 32 a S. 2 KO, 3 b S. 2 AnfG nach BGH NJW 1984, 1891, 1893 eine unwiderlegbare Vermutung begründe, dass ein Darlehen, das bei Hergabe Eigenkapital ersetzend sei, diese Funktion auch noch im Zeitpunkt der Rückzahlung habe, wenn es innerhalb eines Jahres danach zur Konkurseröffnung oder zur Anfechtung komme.

    Der Senat folgt insoweit der entsprechenden Rechtsprechung des BGH zu den Vorschriften der §§ 32 b GmbHG, 32 a S. 2 KO, 3 b S. 2 AnfG (a.F.) (BGH NJW 1984, 1891, 1893) und überträgt diese auf § 135 Nr. 2 InsO (ebenso wohl MüKo-Stodolkowitz, § 135 InsO Rn 59; a.A. u.a. Scholz/K.Schmidt, §§ 32 a, b GmbHG Rn 54).

  • BGH, 11.05.1987 - II ZR 226/86

    Verpflichtung des Gesellschafters zur Erhaltung des Stammkapitals - Versagung des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2003 - 27 U 85/03
    Denn während der Gesellschafter im Rahmen der analogen Anwendung der §§ 30, 31 GmbHG aufgrund der sog. Rechtsprechungsregeln, die neben den §§ 32 a, 32 b GmbHG weiterhin Anwendung finden (vgl. zum Ganzen Uhlenbruck/Hirte, § 135 InsO Rn 2 ff. und hier insbesondere Rn 5), die Möglichkeit hat darzulegen und zu beweisen, dass eine einmal eingetretene Eigenkapital ersetzende Wirkung seiner Leistung nicht ununterbrochen fortbestanden hat (vgl. BGH NJW 1988, 139), hat der BGH dies für die oben zitierten Vorschriften gerade verneint, und § 135 InsO zählt wie sein Vorgänger § 32 a KO zu den sog. Novellenregeln, so dass eine abweichende Behandlung zumindest für die hier anzuwendende Vorschrift des § 135 Nr. 2 InsO nicht geboten erscheint.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.05.2003 - 13 U 211/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6247
OLG Stuttgart, 15.05.2003 - 13 U 211/02 (https://dejure.org/2003,6247)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.05.2003 - 13 U 211/02 (https://dejure.org/2003,6247)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 13 U 211/02 (https://dejure.org/2003,6247)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1105; ErbbRVO § 9; WEG § 1; WEG § 3
    Größe der Miteigentumsanteile bei Wohnungseigentum im Hinblick auf die Verteilung der Lasten aus einer Erbbauzinsverpflichtung der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 375
  • NZM 2004, 264
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.05.2003 - 13 U 211/02
    Wie das Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentum am gemeinschaftlichen Eigentum festgelegt wird und welche Gesichtspunkte dabei berücksichtigt werden, hat das Gesetz der freien Bestimmung durch die Wohnungseigentümer überlassen (BGH NJW 1976, Seite 1976; BayObLG …
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.09.2003 - 4 W 193/03 - 19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12298
OLG Saarbrücken, 30.09.2003 - 4 W 193/03 - 19 (https://dejure.org/2003,12298)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.09.2003 - 4 W 193/03 - 19 (https://dejure.org/2003,12298)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. September 2003 - 4 W 193/03 - 19 (https://dejure.org/2003,12298)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klagerücknahme: Beachtlichkeit der in einem gerichtlichen Vergleich enthaltenen Kostenregelung

  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Vergleichs; Beendigung eines Rechtsstreits durch Vergleich; Kostenregelung bei Klagerücknahme

  • Judicialis

    ZPO § 98; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 269; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 269 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 269 Abs. 4; ; ZPO § 271 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 279 Abs. 6 S. 1; ; ZPO § 279 Abs. 6 S. 2; ; BGB § 648

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.2003 - V ZB 44/02

    Kosten des Nebenintervenienten bei Aufhebung der Kosten gegeneinander

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2003 - 4 W 193/03
    Vorliegend bedeutet das, dass ein Kostenerstattungsanspruch nicht besteht, nachdem die Parteien entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 98 ZPO vereinbart haben, dass die außergerichtlichen Kosten gegeneinander aufgehoben werden (vgl. dazu im einzelnen BGH NJW 2003, 1948 f.).
  • BGH, 11.11.1960 - V ZR 47/55
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2003 - 4 W 193/03
    Ein solcher Ausnahmefall war bereits vor Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes anerkannt, wenn die Parteien einen (außergerichtlichen) Vergleich geschlossen hatten, in dem sich der Kläger zur Rücknahme der Klage und der Beklagte zur (teilweisen) Kostentragung verpflichtet hatte (vgl. BGH NJW 1961, 460; KG VersR 1974, 979): In einem solchen Fall wurde zutreffend angenommen, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vergleich der gesetzlichen Bestimmung über die Kostentragungspflicht bei Klagerücknahme (früher: § 271 Abs. 3 S. 2 ZPO) vorgeht.
  • KG, 07.02.1974 - 12 W 1604/73

    Kostenentscheidung; Vergleich; Rücknahme; Haftpflicht; Schaden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2003 - 4 W 193/03
    Ein solcher Ausnahmefall war bereits vor Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes anerkannt, wenn die Parteien einen (außergerichtlichen) Vergleich geschlossen hatten, in dem sich der Kläger zur Rücknahme der Klage und der Beklagte zur (teilweisen) Kostentragung verpflichtet hatte (vgl. BGH NJW 1961, 460; KG VersR 1974, 979): In einem solchen Fall wurde zutreffend angenommen, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vergleich der gesetzlichen Bestimmung über die Kostentragungspflicht bei Klagerücknahme (früher: § 271 Abs. 3 S. 2 ZPO) vorgeht.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.03.2003 - 1 Ws 29/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7035
OLG Brandenburg, 12.03.2003 - 1 Ws 29/03 (https://dejure.org/2003,7035)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2003 - 1 Ws 29/03 (https://dejure.org/2003,7035)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2003 - 1 Ws 29/03 (https://dejure.org/2003,7035)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Weitere Beschwerde gegen die einstweilige Unterbringung nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG); Rechtfertigende Faktoren für die Unterbringung; Verhältnismäßigkeit und Anrechnung der weiteren Unterbringung bei angedrohter Freiheitsstrafe

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    JGG § 2; ; JGG § 52 a; ; JGG § 52 a Satz 1; ; JGG § 71 Abs. 2; ; JGG § 71 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 120; ; StPO § 310

  • rechtsportal.de
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Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 344
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 16.06.1986 - 1 Ws 146/86

    Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft; Aufhebung des Haftbefehls;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2003 - 1 Ws 29/03
    Aber abgesehen davon, dass nach der Rechtsprechung jedenfalls die Untersuchungshaft im Einzelfall auch die zu erwartenden Rechtsfolgen übersteigen darf (vgl. dazu OLG Frankfurt/Main StV 1988, 392), ist fallbezogen die Unterbringungsdauer nicht auf die angedrohte Jugendstrafe anzurechnen.
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